Spruch Dem Rekurs der pflichtteilsberechtigen Eltern wird nicht Folge gegeben. Dem Rekurs der testamentarischen Erbin wird Folge gegeben und die Entscheidung des Rekursgerichtes dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Der Antrag der testamentarischen Erbin auf Z…
Text Begründung: Der am 9.7.1993 verstorbenen Dr.Marco T***** hinterließ ein Testament vom 5.2.1989, in dem er Barbara W***** und ein weiteres Testament vom 15.11.1989, in dem er anstelle von Barbara W***** Barbara L***** als Universalerbin seines beweglichen und unbeweglichen Nachlasses ("inklusive al…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs der testamentarischen Erbin ist berechtigt, nicht jedoch jener der pflichtteilsberechtigten Eltern des Erblassers. Zur Frage, ob eine Bezugsberechtigung auch durch letztwillige Verfügung begründet, widerrufen oder abgeändert werden kann, hat da…