JudikaturJustizRS0102976

RS0102976 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2004

Gleichgültig ist, ob und in welcher Höhe eine angebliche Schuld in das Inventar oder das eidesstättige Vermögensbekenntnis aufgenommen wird, da dadurch keine endgültige Bindung eintritt (vgl EvBl 1970/153).

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3