JudikaturJustizRS0102826

RS0102826 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2022

Absolut untauglich ist ein Versuch, wenn bei einer ex post-Betrachtung nach der Art des Gegenstandes oder bei einer ex ante-Betrachtung nach der Art der Handlung es geradezu denkunmöglich ist, dass es jemals zur Vollendung der Tat kommt.

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