Spruch Dem Revisionsrekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes ON 34 wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.058,88 (darin S 676,48 USt) bestimmten Kosten de…
Text Begründung: Der Beklagte ist Mieter der Wohnung top.Nr.15 in dem der klagenden Partei gehörenden Haus W*****, P*****gasse 8. Er vereinbarte mit der verstorbenen Vermieterin einen monatlichen Pauschalmietzins von S 6.500,--. Mit der am 29.12.1992 eingelangten Klage begehrt die Klägerin, den Beklagt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung von der klagenden Partei erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Mit ihm macht die klagende Partei geltend, daß der neue Mietzinsüberprüfungsantrag des Beklagten inhaltlich jenem in dem vorangegangenen Verfahren, das mit einer bereits rec…