JudikaturJustizRS0102513

RS0102513 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2007

Für die obligatorische Unterbrechung nach § 41 MRG ist ein tauglicher Antrag erforderlich. Von vornherein aussichtslose Anträge erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Entscheidungen
3