RS0102502 – OGH Rechtssatz
RS0102502 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch bei der Bevollmächtigung mehrerer Vertreter ist die Zustellung von Schriftstücken an einen der Vertreter ausreichend.
RS0102502 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch bei der Bevollmächtigung mehrerer Vertreter ist die Zustellung von Schriftstücken an einen der Vertreter ausreichend.