Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden abgeändert, sodass sie - soweit sie nicht hinsichtlich des Zuspruchs von S 22.188,89 samt 4 % Zinsen aus S 99.221,72 vom 1. 7. 1993 bis 6. 7. 1993, aus S 84.973,85 vom 7. 7. 1993 bis 5. 8. 1993, aus S 82.598,89 vom 6. 8. 1993 bis…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 15. 6. 1991 ein Darlehen im Betrag von S 184.681,52, welches beginnend mit 15. 6.1991 - sodann jeweils am 15. der Folgemonate - in Monatsraten zu je S 2.374,69 bei Terminsverlust bis spätestens 15. 5. 2001 rückzahlbar war.…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsbeantwortung ist im Fall des § 508 Abs 5 ZPO beim Berufungsgericht einzubringen (§ 507a Abs 3 ZPO). Es genügt nur dann, das Rechtsmittel am letzten Tag der Frist zur Post zu geben (§ 89 Abs 1 GOG), wenn dieses an das zuständige Gericht adressiert wird. Der Kläger richtete die Revisions…