RS0102185 – OGH Rechtssatz
RS0102185 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die durch Grundbuchsvorschriften vorgeschriebene Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt der herrschenden Liegenschaft hat keine materiellrechtliche Bedeutung.
RS0102185 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die durch Grundbuchsvorschriften vorgeschriebene Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt der herrschenden Liegenschaft hat keine materiellrechtliche Bedeutung.