JudikaturJustizRS0102171

RS0102171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 2010

Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersuchen um individuelle Zustellung genügen lassen.

Entscheidungen
2