JudikaturJustizRS0102168

RS0102168 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2018

Als Bestimmungshandlung kommt jede Verhaltensweise in Betracht, die den Anstoß zur Tatausführung durch einen anderen gibt. Typische Bestimmungshandlungen sind das Anraten, das Andringen, die Aufforderung und demgemäß auch die Überredung des in Aussicht genommenen unmittelbaren Täters zur Tatausführung.

Entscheidungen
4