Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten des Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die beiden Verpflichteten zum Zweck der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft die gerichtliche Versteigerung zweier Liegenschaften, die zu insgesamt 9/10 im Eigentum der betreibenden Partei und zu je 1/20 im Eigentum der Verpfli…
Rechtliche Beurteilung Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Rekurs ist nicht berechtigt. Das Rekursgericht hat zu Recht auf die Entscheidung 3 Ob 38/93 (= RdW 1994, 11 = RPflE 1993/120) hingewiesen, aus der sich ergibt, daß über den Auftrag zur Depurierung der zu verstei…