JudikaturJustizRS0101932

RS0101932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Der Zweck der Vorschrift des § 494a Abs 7 erster Satz StPO kann nur dann erreicht werden, wenn die vorgeschriebene Verständigung sogleich nach der jeweiligen Entscheidung ohne Rücksicht darauf erfolgt, ob diese in Rechtskraft erwachsen ist oder nicht.

Entscheidungen
48