JudikaturJustizRS0101886

RS0101886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2023

Das Konzept der "Gesamtregelung" der Straffrage bringt es mit sich, dass eine abschließende Regelung dieser Art auch noch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen kann: deshalb sind die in ihrem rechtlichen Bestand von der Rechtskraft des Urteils abhängigen "bedingten" Beschlüsse nach § 494a StPO auch ohne diesbezügliche Beschwerde im Rahmen einer Rechtsmittelentscheidung über den Strafausspruch zu prüfen.

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