Spruch Das Gesetz wurde verletzt: 1./ durch das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 6.November 1992, GZ 28 E Vr 1970/92-12, in der Bestimmung des § 439 Abs. 1 StPO; 2./ durch den Vorgang der Ausfertigung des erwähnten Urteils in gekürzter Form in der Bestimmung des § 488 Z 7 letzter Halbsatz StPO. Das …
Text Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 6.November 1992, GZ 28 E Vr 1970/92-12, wurde Johann N***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Er wurde hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt; w…
Rechtliche Beurteilung Das erwähnte Urteil und seine Ausfertigung stehen mit dem Gesetz (§§ 439 Abs. 1, 488 Z 7 StPO) nicht im Einklang. Nach dem § 439 Abs. 1 StPO ist die Anordnung der in den §§ 21 Abs. 2, 22 und 23 StGB vorgesehenen Maßnahmen nichtig, wenn nicht während der ganzen Hauptverhandlung ein Verteidiger des …