Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Punkt 2. des Schuldspruches sowie demgemäß auch im Ausspruch über die Strafe aufgehoben und gemäß dem § 288 Abs 2 Z. 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Franz A ist schuldig, am 10.Dezember 1…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1957 geborene Dachdecker Franz A der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruches) und - insoweit abweichend von der in der mündlichen Hauptverhandlung vom 13.Dezember 1977 auf das Verbrechen d…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde beruft sich auf die Nichtigkeitsgründe nach dem § 281 Abs 1 Z. 5 sowie Z. 9 lit a und b StPO. Zum erstangeführten Nichtigkeitsgrund bringt der Beschwerdeführer vor, das Erstgericht habe für die Annahme, er sei willens gewesen, erhebliche Gewalt anzuwenden oder habe solche …