JudikaturJustizRS0101670

RS0101670 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 1989

Eine erfolgreiche Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Unterbleiben der Anstaltsanweisung hat zur Voraussetzung, daß die Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines Sachverständigen mit Verfahrensrüge oder Mängelrüge angefochten wird. Hingegen sind Verfahrensmängel und Begründungsmängel bei Ausübung des richterlichen Ermessens (Gefährlichkeitsprognose) ausschließlich mit Berufung geltend zu machen.

Entscheidungen
4