Spruch Das Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 3.Oktober 1991, GZ 17 E Vr 300/91 9, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 221, 427 iVm 489 Abs. 1 StPO und in Art 6 Abs. 3 lit b MRK. Dieses Urteil wird aufgehoben und dem Landesgericht Feldkirch die neuerliche Verhandlung und Entsc…
Text Gründe: Mit dem im Spruch angeführten Abwesenheitsurteil wurden die deutschen Staatsangehörigen Gerhard G*, Peter H* und Jürgen V* des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen von je 240 Tagessätzen verurteilt, die gemäß dem § …
Rechtliche Beurteilung Das Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Feldkirch verletzt, wie der Generalprokuratur zutreffend in seiner gemäß dem § 33 Abs. 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ausführt, das Gesetz. Gemäß dem § 427 Abs. 1 (§ 489 Abs. 1) StPO kann in Abwesenheit des Angeklagten die Hauptverhandlung vorgenom…