JudikaturJustizRS0101527

RS0101527 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2023

Eine gesetzmäßige Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt ein Festhalten an dem im Wahrspruch festgestellten Sachverhalt, einen Vergleich dieses Sachverhalts mit dem darauf angewendeten Gesetz und die Bezeichnung jenes anderen Strafgesetzes voraus, dem die im Wahrspruch festgestellte Tat nach Ansicht des Beschwerdeführers zu unterstellen wäre.

Entscheidungen
21