JudikaturJustizRS0101347

RS0101347 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Im Falle eines Freispruchs hat der Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers im Urteil zu erfolgen und kann später nicht mehr nachgetragen werden; fehlt ein solcher Ausspruch, so ist die Bestimmung der Kosten der Verteidigung gemäß § 395 StPO unzulässig.

Entscheidungen
15