JudikaturJustizRS0101317

RS0101317 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2007

Auslassungen und sonstige Fehler, die bei der Wiedergabe der Fragen und ihrer Beantwortung in der schriftlichen Ausfertigung des Urteils unterlaufen, stehen nicht unter Nichtigkeitssanktion.

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3