Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch unbekämpfte Freisprüche enthält, wurden Casim M* und Milos P* auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, StGB "teilweise als Beitragstäter" schuldig erkannt. Unt…
Rechtliche Beurteilung Die Angeklagten bekämpfen die sie betreffenden Schuldsprüche mit getrennt ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden, wobei Casim M* die Nichtigkeitsgründe der Z 6, 8, 10 a und 11 lit a und Milos P* jene der Z 4, 6 und 10 a des § 345 Abs. 1 StPO geltend machen, überdies die Strafaussprüche mit Berufungen.…