JudikaturJustizRS0101307

RS0101307 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

Da die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten vom Verteidiger rechtzeitig angemeldet und auch ausgeführt wurden, war der vom nachträglich (persönlich) gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist als gegenstandslos zurückzuweisen.

Entscheidungen
8