JudikaturJustizRS0101087

RS0101087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2024

Eventualfragen sind nur zu stellen, insoweit sie durch die Verfahrensergebnisse "indiziert" sind, das heißt, wenn in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht worden sind, die im Falle ihrer Erweislichkeit dem durch die korrespondierende Hauptfrage erfassten Sachverhalt eine andere juristische Gestaltung verleihen.

Entscheidungen
35