Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Fahrudin B*****, Manfred L***** und Simon E***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch weitere Angeklagte betreffenden, Urteil wurden soweit vorliegend von Bedeutung Fahrudin B***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1, Abs 4 Z 1 und 3 SMG, § 12 zweiter Fal…
Rechtliche Beurteilung Der Urteilstenor gibt zunächst Anlass zur Bemerkung, dass sich dieser auf die bloße Wiedergabe des Wahrspruchs der Geschworenen beschränkt, aber die entscheidenden Tatsachen entgegen § 260 Abs 1 Z 1 StPO - nicht referiert (vgl RIS Justiz RS0098359). Die dadurch bewirkte Nichtigkeit aus Z 4 des § 3…