JudikaturJustizRS0100893

RS0100893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2017

Mehrere unter denselben Deliktsbegriff fallende Taten, zum Beispiel mehrere auch an verschiedenen Personen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten begangene Diebstähle, können in einer Schuldfrage, einer sogenannten Kumulativfrage, zusammengefasst werden.

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