JudikaturJustizRS0100877

RS0100877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.

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49