JudikaturJustizRS0100846

RS0100846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

Die Niederschrift nach § 331 Abs 3 StPO gehört nicht zum Wahrspruch. Ihr Inhalt kann daher niemals zum Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde und schon gar nicht einer Rechtsrüge nach § 345 Abs 1 Z 12 StPO gemacht werden.

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