RS0100834 – OGH Rechtssatz
RS0100834 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Betrug ist im Sinn des § 166 Abs 1 StGB dann zum Nachteil eines der dort bezeichneten Angehörigen begangen worden, wenn entsprechend der dabei gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Betrugsschaden primär und unmittelbar im wirtschaftlichen Vermögen des nahen Angehörigen eingetreten ist, das heißt der Angehörige muß Rechtsgutträger und in dieser Eigenschaft betroffen sein.