JudikaturJustizRS0100816

RS0100816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2019

Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 321 Abs 1 StPO, wonach die schriftliche Rechtsbelehrung dem Protokoll über die Hauptverhandlung anzuschließen ist, ist, weil ohne Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechtsbelehrung, nicht mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungen
7