Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Jürgen H***, Christian S***, Rudolf S*** und Waldemar B*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 20.Juni 1986 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) teils mit Gewalt gegen Pe…
Rechtliche Beurteilung Auch der Vorwurf, die Rechtsbelehrung hätte angesichts der "Abgrenzungsproblematik" zwischen einem Diebstahl und einer Beteiligung an einem gleichzeitig von anderen begangenen Raub abstrakte Beispiele dazu enthalten sollen, geht fehl. Denn die Rechtsbelehrung hat nicht nur - wie der Beschwerdeführer…