JudikaturJustizRS0100746

RS0100746 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Gleichartige, jeweils mehrere Fragen betreffende Rechtsausführungen müssen in der Rechtsbelehrung nicht bei jeder einzelnen Frage wiederholt werden; Verweisungen genügen.

Entscheidungen
4