Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß §§ 290 Abs 1, 344 StPO. wird das Urteil dahin ergänzt, daß dem Angeklagten Hartwig A gemäß § 38 StGB. auch die in der Zeit vom 13.Jänner 1983, 23,10 Uhr, bis zum 23. Jänner 1983, 23,10 Uhr, erlittene Vorhaft auf die Strafe angerechnet wird. Der Berufu…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1952 geborene Hartwig A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13.Jänner 1983 in Breg…
Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 8, der Sache nach auch jener der Z. 6 des § 345 Abs 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hartwig A kommt keine Berechtigung zu. Soweit das Unterbleiben einer Eventualfrage (Z. 6) nach Begehung eines Diebstahls mit Waffen i.S. der §§ 127 Abs 1, 129 Z. 4 StGB. mit d…