JudikaturJustizRS0100721

RS0100721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Sogenannte deskriptive Tatmerkmale, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen und daher jedermann verständlich sind, bedürfen keiner Erläuterung in der Rechtsbelehrung.

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62