JudikaturJustizRS0100621

RS0100621 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. August 2008

Zur Frage der Formverletzung beziehungsweise Nichtigkeit, wenn bei der Vereidigung eines Geschwornen, der keinem Religionsbekenntnis angehört und die allen Geschwornen vorgesprochene Eidesformel mit den Worten "ich gelobe" beantwortet, der Handschlag unterlassen wurde.

Entscheidungen
4