Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten Sezgin O***** fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche weiterer Angeklagter sowie gleichfalls rechtskräftig gewordene (Teil )Freisprüche des Djordje S*****, des Ratko S***** und des Sezgin O***** enthält, wurde Letztgenannter aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 345 Abs 1 Z 4 und 6 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Sezgin O*****; sie schlägt fehl. Die Verfahrensrüge nach Z 4 behauptet einen Nichtigkeit begründenden Verstoß gegen § 305 StPO, weil dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 11. Dezember 2007 (ON 332) …