Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche werden zurückgewiesen.…
Text Gründe: Rudolf Peter S*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1, 85 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 17.Juni 1986 in Linz den (einäugigen) Karl P*** durch Versetzen mehrerer Ohrfeigen mißhandelt hat, wodurch dieser das Sehvermögen am …
Rechtliche Beurteilung Eine beträchtliche Alkoholisierung P*** zur Tatzeit hat das Schöffengericht ausdrücklich festgestellt (S. 83). Einer zusätzlichen Beweisführung aber, daß die Alkoholisierung derart war, daß P*** (nach der Tat) nach seinem Heimgehen die Wohnungstür nicht aufsperren konnte, bedurfte es hingegen nicht,…