Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, der Wahrspruch der Geschworenen zur Hauptfrage 1 und das darauf beruhende Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowi…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian W***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen (zu 1) des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu 1) am 16.D…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die auf die Z 5, 6, 8, 9 und 10 des § 345 Abs. 1 StPO gestützt wird; der Strafausspruch wird sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft mit Berufung angefochten, der Angeklagte hat überdies Berufung gegen das Adhäsion…