Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, der Wahrspruch der Geschwornen und das darauf beruhende Urteil werden aufgehoben und es wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Juli 1958 geborene beschäftigungslose Hans Peter S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.April 1985 in Baden dadurch, daß er Erika M*** einen Faustschlag gegen da…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch wendet sich der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs 1 Z. 5 (richtig Z. 6) StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in der er mit Recht bemängelt, daß den Geschwornen mangels Stellung entsprechender Fragen die Möglichkeit genommen wurde, sein Verhalten unter ein wesentlich gü…