JudikaturJustizRS0100216

RS0100216 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Der OGH hat auf anläßlich der Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den (gewählten oder bestellten) Verteidiger vom Angeklagten persönlich verfaßte Aufsätze selbst dann nicht einzugehen, wenn der Verteidiger letztere mit der seinerseits eingebrachten Rechtsmittelschrift im Wege des Beilegens oder Beiheftens verbindet und den Inhalt der bezüglichen Schriftsätze des Angeklagten ausdrücklich zu einem integrierenden Bestandteil der Ausführung der Beschwerdegründe erhebt.

Entscheidungen
15