JudikaturJustizRS0100163

RS0100163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2021

Für einen Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über eine von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist weder die Beigebung eines Verteidigers gemäß dem § 41 Abs 2 StPO noch die Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten (Verurteilten) vorgesehen.

Entscheidungen
6