Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch (wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB) laut Punkt I/1 des Urteilssatzes sowie demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neu…
Text Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde Erich F***** im zweiten Rechtsgang - soweit hier für die Rechtsmittelanfechtung von Bedeutung - der Verbrechen (I/1.) der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB und (I/2.) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 St…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den nunmehrigen Schuldspruch (abermals) mit einer auf die Z 5, 5 a und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Nicht prozeßordnungsgemäß ausgeführt ist die Beschwerde zunächst, soweit sie "um Wiederholungen zu ve…