JudikaturJustizRS0100046

RS0100046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2019

Bezüglich einer vom Angeklagten selbst verfassten Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde hat das Erstgericht dann nicht gemäß § 285a Z 3, letzter Satz StPO vorzugehen, wenn der Angeklagte auch durch seinen Verteidiger - demnach prozessordnungsgemäß -, sei es auch nachher, jedenfalls aber fristgerecht eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hat; denn der OGH kann, weil nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde zulässig ist, auf die vom Angeklagten selbst verfertigte Rechtsmittelschrift ohnehin keine Rücksicht nehmen.

Entscheidungen
25