Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, daß der Angeklagte die ihm angelasteten Diebstähle gewerbsmäßig begangen habe und demgemäß in der rechtlichen Unterstellung der ihm angelasteten Taten unter § 130 zweiter Fall StGB…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der tschechische Staatsangehörige Hubert R***** des Verbrechens des teils "vollbrachten" (gemeint: vollendeten), teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130, zweiter Fall sowie § 15 StG…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte meldete gegen dieses Urteil nach dessen Verkündung "Berufung gegen Strafhöhe" an, verzichtete dabei aber nicht auf die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde. Innerhalb der Anmeldungsfrist erklärte er - zulässigerweise (Mayerhofer-Rieder StPO3 § 284 E 2) - zusätzlich, auch Nichtigkei…