Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Paul S***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB idF BGBl I 2004/15 (1./) sowie der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (2./), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (3…
Rechtliche Beurteilung Die ausschließlich gegen diesen Schuldspruch gerichtete und auf die Z 4 und 5 des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten verfehlt ihr Ziel. Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider verfiel der Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens hinsichtlich Nadine A***** …