Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten * B*, * G* und * S* fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Im ersten Rechtsgang wurden mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Schöffengericht vom 17. Februar 2021 (ON 444) * B* der Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB (A./a./, A./e./, A./g./, A./h./, A./i./), der Ve…
Rechtliche Beurteilung [4] Gegen dieses Urteil richten sich die jeweils auf § 281 Abs 1 Z 11 (nominell auch Z 4) StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten B*, G* und S*, welchen keine Berechtigung zukommt. [5] Alle Nichtigkeitsbeschwerden erstatten bloß ein Berufungsvorbringen, indem sie die Berücksichti…