Spruch Die Beschwerde der Angeklagten Marlies A wird zurückgewiesen. Der Beschwerde des Angeklagten Meinhard A wird nicht Folge gegeben. Zur Entscheidung über die Berufung der beiden vorstehend genannten Angeklagten werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet.…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 13. Dezember 1978, GZ 22 Vr 2230/78-64 (II. Bd.) wurden u.a. der am 16. Jänner 1952 geborene Meinhard A und seine am 23. Februar 1957 geborene Ehefrau Marlies A, geborene B, des Verbrechens des (mehrfach qualifizierten) Die…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde der Angeklagten Marlies A war mangels Rechtsmittelbefugnis für ihren Ehegatten zurückzuweisen. Das im § 285 b Abs. 2 StPO vorgesehene Beschwerderecht gegen einen gemäß dem § 285 a StPO gefaßten Beschluß steht nämlich einem Angehörigen des Angeklagten nur dann zu, wenn eine von ihm gem…