Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten A* fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * A* des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 2 Z 1 (iVm Abs 1 Z 1), 130 Abs 3 (iVm Abs 1 erster und zweiter Fall), 15 StGB (A II und III), des…
Rechtliche Beurteilung [3] Die dagegen vom Angeklagten A* aus § 281 Abs 1 Z 5, Z 9 lit a und Z 10 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde verfehlt ihr Ziel. [4] Die Mängelrüge (Z 5 erster Fall) behauptet betreffend Punkt A des Schuldspruchs Undeutlichkeit, weil nicht erkennbar sei, welche entscheidenden Tatsachen auf obj…