Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, Brigitte W***** durch Täuschung über Tatsa…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 3, 4, 5, 5 a, 8, 9 lit a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die jedoch in keinem Punkt im Recht ist. Unter dem erstangeführten Nichtigkeitsgrund (Z 3) behauptet der Beschwerdeführer eine Verletzung des im …