Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelver…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * C* jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 FinStrG idF BGBl I 2005/103 (I 1, 2 und 3, II 1, 2 und 3), idF BGBl I 2010/104 (I 4 und 5, II 4 und 5), idF BGBl I 2012/112 (I 6, 7 und 8, II 6, 7 …
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 9 lit a und lit b und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. [4] An sich zutreffend weist die Verfahrensrüge (Z 3) darauf hin, dass die Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) des angefochtenen Urteils den Passus entha…