JudikaturJustizRS0099453

RS0099453 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Im Beweisantrag muss (soweit dies nicht auf der Hand liegt) angegeben werden, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben soll.

Entscheidungen
147