Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ilyas G***** je eines Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (A/I) und der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (A/II), jeweils mehrerer Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (A/III/1), der gefährlichen Drohung nach § 107…
Rechtliche Beurteilung Die aus den Gründen der Z 4, 5, 9 lit a, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Zum Punkt B/I wird klarstellend angemerkt (vgl Ratz , WK-StPO § 281 Rz 622 ff), dass das Erstgericht ungeachtet der missglückten Formulierung des Schuldspruc…