RS0099359 – OGH Rechtssatz
RS0099359 – OGH Rechtssatz
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Die Regeln über die fideikommissarische Substitution finden auch bei Vermächtnissen hinsichtlich des Anfalltages bei bedingtem Erwerb Anwendung. Bei Anordnung einer Nacherbschaft durch Vermächtnis sind daher die Nacherben vor Eintritt des Substitutionsfalles nicht zur Verfügung über ihre Nacherbrechte berechtigt. Diese vom Rekursgericht vertretene Ansicht ist nicht offenbar gesetzwidrig.