Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Erich S***** im zweiten Rechtsgang mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er als Geschäftsführer der D*****-Gesellschaft mbH unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 2, 3, 4, 5, 5a, 8, 9 lit a, b und c, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl: Mit ihrem nicht auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 31. Oktober 2017, GZ 122 Hv 118/06a 574, bezogenen Vorbring…