RS0099284 – OGH Rechtssatz
RS0099284 – OGH Rechtssatz
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Die Zuteilung der Klägerrolle an den gesetzlichen Erben gegenüber testamentarisch berufenen Personen, welche dem Willen des Erblassers gemäß erst durch das Professorenkollegium einer Universität zu ermitteln sind, widerspricht dem Gesetz in seinen Bestimmungen der §§ 123 Abs 1, 126 Abs 1 AußStrG.