JudikaturJustizRS0099284

RS0099284 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1971

Die Zuteilung der Klägerrolle an den gesetzlichen Erben gegenüber testamentarisch berufenen Personen, welche dem Willen des Erblassers gemäß erst durch das Professorenkollegium einer Universität zu ermitteln sind, widerspricht dem Gesetz in seinen Bestimmungen der §§ 123 Abs 1, 126 Abs 1 AußStrG.