JudikaturJustizRS0099185

RS0099185 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2006

Als nicht gehörig besetzt ist ein Gericht nach Lehre und Rechtsprechung auch dann anzusehen, wenn zur Verhandlung kein beeideter Schriftführer beigezogen wurde (Lohsing-Serini S 138, KH 4238 und SSt IX/89).

Entscheidungen
6